Verwaltungsrecht

Das Verwaltungsrecht wird unterteilt in das allgemeine und das besondere Verwaltungsrecht. Verwaltung und das Recht dazu gibt es in Deutschland schon sehr lange. Zudem ist es sehr umfangreich. Das Verwaltungsrecht regelt in der Hauptsache die Rechtsbeziehungen zwischen dem Staat und seinen Bürgern. Dabei spielt es keine Rolle, ob es um den Aufbau und die Funktion der Körperschaften des öffentlichen Rechts geht oder Rechtsbeziehungen untereinander.

Unterschiedliche Rechtsquellen kommen beim Verwaltungsrecht zum Einsatz:

• Gesetz
• Verfassung
• Verordnung
• Satzung und Richtlinien
• Verwaltungsvorschrift

Das allgemeine Verwaltungsrecht

Das allgemeine Verwaltungsrecht regelt alle grundlegenden Rechtsinstitute und Verfahrensweisen, die es regelmäßig in den Verwaltungsverfahren gibt. Insbesondere dann, wenn keine Regelungen und Normen vorhanden sind, wird das allgemeine Verwaltungsrecht genutzt.

Hier finden sich folgende Gesetze:

• Bundesverwaltungsverfahrensgesetz
• Landesverwaltungsverfahrensgesetz

Natürlich gibt es Spezialgesetze, wie das Verwaltungsvollstreckungsgesetz des Bundes und der Länder für die zwangsweise Durchsetzung von Verwaltungsentscheidungen. Verschiedene Formen des Verwaltungsverfahren sind wiederum gültig für das allgemeine Verwaltungsrecht.

Anwendung des allgemeinen Verwaltungsrechts

Es gibt unterschiedliche Bereiche, wann das allgemeine Verwaltungsverfahrensrecht angewendet wird:

• In der Verwaltung, z.b. beim Verwaltungsakt, Satzung und Rechtsverordnungen
• Verwaltungsentscheidungen, insbesondere bei Planstellungsverfahren oder förmlichen Verwaltungsverfahren
• zwangsweise durch das Durchsetzen von Verwaltungsentscheidungen, beispielsweise beim Zwangsgeld oder den unmittelbaren Zwang
• Bei der Organisation der Verwaltung

Sollte das besondere Verwaltungsrecht nicht greifen, kommt immer das allgemeine Verwaltungsrecht zum Einsatz. Gerne helfen wir Ihnen bei jeglichen Fragen dazu weiter. Kontaktieren Sie uns einfach.

Das besondere Verwaltungsrecht

Das besondere Verwaltungsrecht kommt immer dann zum Tragen, wenn es um Erfordernisse bestimmter, sachlicher Verwaltungsaufgaben geht. Finden sich in den Bestimmungen des besonderen Verwaltungsrechts jedoch keine Regelungen, dann greift immer das allgemeine Verwaltungsrecht.

Verschiedene Rechte werden unter dem besonderen Verwaltungsrecht eingeordnet:

• Das Ordnungsrecht, allgemeines Polizeirecht, Bauordnungsrecht, Versammlungsrecht, Auslandsrecht
• Das Kommunalrecht
• Das Abgabenrecht und Beitragsrecht
• Baurecht und Fachplanungsrecht, Raumordnungsrecht
• Wirtschaftsverwaltungsrecht
• Gewerberecht
• Energierecht
• Kartellrecht
• Umweltrecht

Viele Themen werden in dem besonderen Verwaltungsrecht abgehandelt. Auch das Sozialrecht findet sich hier wieder. Sollten Sie Fragen hierzu oder rechtliche Probleme in eines der genannten Bereichen haben, setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung. Wir beraten nicht nur Privatpersonen, sondern auch Unternehmen und Städte.

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