Verkehrsdelikte

Verkehrsdelikte können oftmals dazu führen, dass es zu einer strafrechtlichen Verurteilung kommt. Je nachdem, um welchen Einzelfalles handelt, kann es sich hierbei um ein Delikt als Straftat oder als Ordnungswidrigkeit handeln. Spielen verschiedene Umstände eine Rolle, wie beispielsweise eine Wiederholungstat, die Menge des konsumierten Alkohols bei einer Trunkenheitsfahrt oder wie viele Verletzte es bei dem Unfall gab, können verschiedene Verkehrsrechte und Bußgelder Inkrafttreten.

Bei Ordnungswidrigkeiten fallen oftmals Geldbußen und Fahrverbote von bis zu mehreren Monaten an. Anders sieht es im Strafverfahren aus, hier gibt es deutlich höhere Sanktionen. Hier kann der Entzug der Fahrerlaubnis oder sogar eine Freiheitsstrafe drohen.

Verkehrsdelikte beschränken sich nicht nur auf Kraftfahrzeuge

Falls Sie denken, nur mit dem Kraftfahrzeug können Sie Verkehrsdelikte verursachen, liegen Sie falsch. Auch Verstöße mit E-Scootern wird heutzutage geahndet. Sollten Sie beispielsweise unter Alkoholeinfluss mit einem E-Scooter unterwegs sein, kann nicht nur ein Fahrverbot ausgesprochen werden, sondern es könnte sogar eine Freiheitsstrafe anfallen. Das gleiche gilt für das Fahren mit dem Fahrrad.

Verkehrsdelikte im In- und Ausland

Sollten Sie in Deutschland ein Verkehrsdelikt begangen haben, können auch diese außerhalb des deutschen Hoheitsgebiets Auswirkungen mit sich ziehen. Ein verhängtes Fahrverbot gilt nicht nur in Deutschland, sondern auch in den anderen Ländern. Ebenfalls können Straftaten, die Sie im Ausland verübt haben, sei es ein Verkehrsdelikt mit einem Unfall oder Trunkenheit am Steuer, dazu führen, dass die Maßnahmen auch in Deutschland geahndet werden. Sollten Sie hierzu Fragen haben, stehen wir gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Holen Sie sich sofort einen Anwalt zu Hilfe

Wir raten allen Teilnehmern im Verkehr, sobald es zu einem Unfall kommt, vor allem im Bereich des Verkehrsstrafrechts zu schweigen. Der Grundsatz gilt auch weiterhin, Schweigen ist Gold. Angaben gegenüber der Polizei lassen sich im Nachhinein nur schlecht bereinigen. Entfernen Sie sich zudem auf keinen Fall vom Unfallort oder fahren Sie ohne Fahrerlaubnis.

Weitere Rechte im Verkehrsrecht

Verkehrsunfallrecht ist ebenfalls ein Teilbereich des Verkehrsrechts und beinhaltet alle Bereiche, die mit Verkehrsunfällen und der Durchsetzung von berechtigten Schadensansprüche einhergehen. Darunter fallen unter anderem die Bezahlung der gegnerischen Haftpflichtversicherung, Reparaturkosten, Schmerzensgeld und vieles mehr.

Aber auch das Führerscheinrecht wird hiermit eingeschlossen. Sollte die Fahrerlaubnisbehörde Ihre Fahrerlaubnis einziehen oder die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis verweigern, stehen wir gerne mit Rat und Tat zur Seite.

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