Restschuldbefreiung

Die sogenannte Restschuldbefreiung stellt den letzten Schritt im Rahmen eines privaten Insolvenzverfahrens dar. Vereinfacht ausgedrückt bedeutet es, dass dem Schuldner im Zuge dieser Insolvenz der Rest seiner Schulden erlassen wird. Damit einem Schuldner die restlichen Schulden auch tatsächlich erlassen werden, muss er zuvor allerdings einige Forderungen erfüllen.

Was sind die Voraussetzungen für eine Restschuldbefreiung?

Damit einem Schuldner die restlichen Schulden erlassen werden, muss er zunächst das komplette Verfahren für eine private Insolvenz durchlaufen, und zwar inklusive der sechsjährigen Abzahlung der noch offenen Forderungen. Die Restschuldbefreiung dient im Anschluss dann dazu, dass der Schuldner aus finanzieller Sicht einen Neustart machen kann.

Ein klarer Weg

Jede Restschuldbefreiung geht einen vorher klar definierten Weg. Der Schuldner muss einen Antrag auf die Restschuldbefreiung stellen, der auch abgelehnt werden kann. Handelt es sich um ein außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren, dann wird ein Finanzplan aufgestellt, dem die Gläubiger zustimmen müssen. Sollte dies nicht gelingen, dann kommt es zu einem gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren, dem anschließend die private Insolvenz folgt. Im Anschluss an dieses Verfahren folgt die sogenannte Wohlverhaltensphase, die den Zeitraum von sechs Jahren umfasst. Unter bestimmten Umständen kann dieser Zeitraum auch auf fünf oder sogar nur drei Jahre verkürzt werden.

Es kommt auf die Gläubiger an

Sollte sich mit der Eröffnung des privaten Insolvenzverfahrens keiner der Gläubiger melden, dann beendet das Gericht die Wohlverhaltensphase und erlaubt die vom Schuldner angestrebte Befreiung von der restlichen Schuld. In diesem Fall ist der Schuldner sofort alle Schulden los, vorausgesetzt, er hat sich in der sechs Jahre dauernden Wohlverhaltensphase nichts zuschulden kommen lassen. Viele Gläubiger haben gegen die Restschuldbefreiung nichts einzuwenden, da sie in den vorangegangenen sechs Jahren meist ihr Geld in Raten vom Schuldner zurückbekommen haben

Welche Pflichten hat der Schuldner?

Der gute Wille des Schuldners allein reicht nicht, um eine Restschuldbefreiung vom Gericht zu bekommen. So muss sich der Schuldner Arbeit suchen, wozu auch Tätigkeiten gehören, die unter seiner eigentlichen Qualifikation sind. Erbt er oder gewinnt im Lotto, dann muss er 50 Prozent des Geldes an dem Insolvenzverwalter abgeben. Zudem muss der Schuldner den Insolvenzverwalter laufend über Arbeitsverträge und Gehaltseingänge informieren, die Lohnbescheinigungen müssen sofort eingereicht werden. Wichtig ist zugleich, dass kein Gläubiger außerhalb des Insolvenzverfahrens bezahlt werden darf.

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