Familienrecht

Sicher haben Sie sich diesen Schritt nicht leicht gemacht, als Sie sich für die Trennung bzw. Scheidung entschieden haben. Angst, Zweifel und auch Überforderung begleiten Ehepartner in dieser Lebenskrise und können dazu beitragen, dass eine Scheidung oft hinausgezögert wird. Deswegen sind eine gute Vorbereitung und ein planmäßiges Handeln sehr sinnvoll. Sie können so Streitereien vermeiden und gleichzeitig eine einvernehmliche Trennung unterstützen. Natürlich stehen wir Ihnen als beratende Rechtsanwälte mit all unseren Erfahrungen und Expertise zur Seite.

Was Sie vor der Trennung bereits beachten sollten

Bereits vor der Trennung sind wichtige Vorbereitungen zu treffen. Insbesondere dann, wenn das Verhältnis zerstritten ist oder Sie befürchten müssen, dass Ihr Ehepartner Vermögenswerte Beiseiteschaffen wird. Verschaffen Sie sich daher sofort einen Überblick über die finanziellen Verhältnisse der Familie und des Partners. Sichern Sie Belege und Unterlagen oder erstellen Sie hierfür Kopien. Natürlich haben Sie auch nach der Trennung immer wieder die Möglichkeit im Rahmen der Geltendmachung, Auskunftsansprüche gegenüber dem Pflichtigen einzuholen.

Unsere Erfahrung zeigt jedoch, dass hier die Bereitschaft zur Auskunft über Einkommen und Vermögen oftmals nur erzwungen werden kann. Deshalb sorgen Sie vor und kopieren Sie beispielsweise die letzten 12 Monate von Lohn- und Gehaltsabrechnungen, sichern Sie sich die letzten drei Steuerbescheide, machen Sie Kopien der Finanzlage von sämtlichen Konten, Bausparverträgen, Lebensversicherungen und anderen Verbindlichkeiten.

Sollten Sie zur Miete wohnen ist es wichtig, dass Sie eine Kopie des Mietvertrages besitzen. Auch ein Kautionsnachweis ist sinnvoll. Besitzt Ihr Ehepartner eine Kontovollmacht, wird es Zeit, diese bereits jetzt bei der Bank zu widerrufen.

Der Vollzug der Trennung

Nach der Trennung wird die Ehe in Form einer gerichtlichen Entscheidung besiegelt. Die entsprechenden Normen finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch in den Paragrafen 1564 folgend. Besteht keine Lebensgemeinschaft mehr, gilt die Ehe als gescheitert. Dafür müssen Sie jedoch zuerst die Trennung vollziehen.

Das Trennen bedeutet, dass Sie Tisch und Bett und weitere eheliche Gemeinsamkeiten voneinander trennen. Am einfachsten ist es natürlich, das Haus oder die Wohnung zu verlassen und sich ein eigenes Domizil zu suchen. Bei gemeinsamen Kindern ist das oft nicht möglich. Übernehmen Sie einfach beispielsweise für den Ehepartner keinerlei Versorgungsarbeiten mehr, wie Kochen, Wäsche waschen oder Einkaufen. Auch zeitliche Absprachen für eine wechselseitige Benutzung der gemeinsamen Räume, wie Küche und Bad sollten Sie schriftlich festhalten und vereinbaren. Dann kann auch eine Trennung vollzogen werden, wenn Sie noch im gleichen Haus leben.

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